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BildungsurlaubWenn Sie die Möglichkeit der Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz eines Bundeslandes, nach dem Betriebsverfassungsgesetz, nach dem Personalvertretungsgesetz oder den Sonderurlaub für Bundesbeamte nutzen möchten, informieren Sie uns bitte gleich bei der Anmeldung, spätestens aber drei Monate vor Veranstaltungsbeginn.
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